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Ursula Röder

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Qualität durch
Fortbildung

 

 

 
   

Die Fortbildungspflicht gehört zu den Grundpflichten der Rechtsanwälte als Qualitätssicherung der anwaltlichen Leistungen. Sie kommt einerseits dem Mandanten zugute, der auf eine qualifizierte Rechtsberatung vertrauen kann und andererseits dem Rechtsanwalt, dessen zufriedener Mandant wieder ein Mandat für ihn haben wird. Aus diesem Grund hat die Rechtsanwaltskammer nebenstehendes Gütesiegel eingeführt. Es setzt voraus daß der Anwalt regelmässig und nachweislich an Weiterbildungsveranstaltungen teilnimmt.
Diese Nachweise können Sie hier einsehen, indem Sie auf die untenstehenden Links klicken.

Fortbildungsbescheinigung 2017:
42. Strafverteidigertag Münster, März 2017, Strafrecht in Zeiten des Populismus, Crime und Überwachung, Feindrechtsstaat Türkei

Fortbildungsbescheinigung 2017:
Oktober 2017, Aktuelles Familienrecht, Im Irrgarten des familienrechtlichen Mandats mit Auslandbezug

Fortbildungsbescheinigung 2017:
November 2017, Aktuelles Unterhaltsrecht im OLG Bezirk Stuttgart

Fortbildungszertifikat der Bundesrechtsanwaltkammer vom 04. März 2016

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Ich bin Mitglied in folgenden Berufsverbänden:

Rechtsanwaltskammer Stuttgart
Anwaltverein Stuttgart
Deutscher Anwaltverein
Arbeitsgemeinschaft Ausländerrecht im Deutschen Anwaltverein
Arbeitsgemeinschadft Familienrecht im DAV
Baden-Württembergische Strafverteidigervereinigung